Informationen bei einem Todesfall
Der Tod eines lieben Menschen trifft uns oft plötzlich und unvorbereitet. Kurzfristig müssen Entscheidungen und Formalitäten geklärt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen geben, was bei einem Todesfall zu tun ist.
Einen Totenschein ausstellen lassen
Unmittelbar nach dem Tod eines Menschen muss ein Arzt verständigt werden, damit ein Totenschein ausgestellt werden kann. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, informieren Sie über die Rettungsleitstelle (112) den Notarzt. Dieser kommt schnell und unbürokratisch. (Im Krankenhaus, Altenheim usw. müssen sich Angehörige darum nicht kümmern).
Wer ist zu benachrichtigen, wenn jemand verstorben ist?
- Verwandte verständigen
- Nachbarn können unterstützend und helfend da sein
- Pfarramt Seelsorger können ihnen helfen und mögliche Termine für die Beisetzung geben.
- Bestatter übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen
Abschied nehmen
Der Leichnam darf mindestens 24 Stunden in der Wohnung bleiben. Das Abschiednehmen und Verweilen beim Toten ist wertvoll und unwiederbringlich! Die „Totenwache“ z.B. schenkt Zeit für den Abschied. Sie können den Verstorbenen flach betten, seine Augen schließen, das Kinn mit einem kleinen Kissen abstützen.
Kirchliche Beisetzung
Wenn Sie eine kirchliche Beisetzung und einen Trauergottesdienst in unseren Pfarrgemeinden wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit dem katholischen Pfarrbüro in Verbindung. Sie erreichenuns im Pfarrhaus in Niederwerrn, St. Bruno-Str. 14, unter der Telefon-Nr. 09721- 4 84 54.
Sollte niemand erreichbar sein, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir werden Sie umgehend zurückrufen um ein Trauergespräch mit Ihnen zu vereinbaren, den Zeitpunkt der Beisetzung festzulegen sowie die Gestaltung des Gottesdienstes zu besprechen.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Die aktuellen Regelungen für Treuerfeieren finden Sie bei "AKTUELLES-Informationen in Corona-Zeiten".
Um weiteren Angehörigen und Freunden und Bekannten die Möglichkeit zu geben, ebenfalls Abschied zu nehmen und im Gebet des und der Verstorbenen zu gedenken, finden Sie mit dem Hausgebet für Verstorbene einen Vorschlag zur mitfeiernden Anteilnahme, den die Erzdiözese Wien erstellt hat.
In unserer Pfarreiengemeinschaft finden bis auf Weiteres noch keine Requien statt.
Die kirchliche Erdbestattung:
- in der Kirche (Requiem = Wir feiern, Eucharistie, die Mitte unseres Glaubens, indem wir des Todes und der Auferstehung Jesus Christi gedenken und Dank sagen für unsere Hoffnung auf ewiges Leben);
- in der Aussegnungshalle;
- am Grab.
In Niederwerrn ist die Reihenfolge
- 14 Uhr Aussegnungshalle anschließend Ort der Beisetzung,
- 15 Uhr Kirche.
In Oberwerrn ist die Reihenfolge14 Uhr Kirche anschließend Aussegnungshalle, danach Ort der Beisetzung.
Die kirchliche Feuerbestattung: Trauerfeier mit Urnenbeisetzung:
- Aussegnungshalle
- Ort der Beisetzung, es kann
- in der Kirche wie bei der Erdbestattung die Eucharistie gefeiert werden. Oder kirchliche Feier vor der Einäscherung.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Rosenkranz für die Verstorbenen zu beten. Die Gemeinde betet mit den Angehörigen für die Schwestern und Brüder, die der Herr zu sich gerufen hat.
Wenn der verstorbene Angehörige Mitglied der evangelischen Kirche war, wenden Sie sich an Pfarrerin Grit Plößel im evangelischen Pfarrhaus Niederwerrn, Kirchplatz 2, unter der Telefon-Nr. 09721 - 4 00 62.
Einen Bestatter wählen
Der Bestatter übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen wie Todesanzeige, Sterbebilder, Benachrichtigungen…
- Meder: Schweinfurt, Obere Straße 10, Tel. 09721/ 1431
- Michal: Schweinfurt, Lange Zehntstraße 16, Tel. 09721/70 000
- Kalli Müller: Schweinfurt, Galgenleite 12, Tel. 09721/ 1330
- Bestattungshaus Freiberg, Frühlingstr. 2, Tel. 09721/477 29 15
Meldung beim Standesamt
Außerdem müssen Sie sich mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. (Sterbeurkunden, Vergabe der Grabstelle)
Gemeinde Niederwerrn: Telefon-Nr. 09721-49 99 0